Leistungen und Preise

Gültig ab 01.10.2010

SPRECH-Stunden

1 Stunde: 45,00
½ Stunde: 30,00

Telefontermine sind möglich.
Paketangebot: 5 Stunden bezahlen, 6 Stunden bekommen (nur bei Vorauszahlung).

Fragen stellen, laut sinnieren, sich spiegeln lassen. Einen unvoreingenommenen Zuhörer haben. Neue Perspektiven einnehmen, Orientierung oder einfach Beruhigung finden. In den Alltag zurückgehen mit einem Lächeln in der Seele.

Konsultation/Behandlung

1 Stunde: 80,00
½ Stunde: 45,00

Bitte beachten Sie:
Eine Konsultation/Behandlung (z.B. manuelle Therapie, Homöopathie, SCENAR-Therapie, Gesprächs-Therapie, Quantenheilung) dauert in der Regel 1 Stunde. Radionische Analysen und Auswertungen (Quantec, Medionik) sind aufgrund der Fülle der aufgedeckten Informationen, ihrer Tiefgründigkeit und der dabei zutage tretenden Themen oft sehr umfangreich. Deshalb beansprucht die Erstanalyse erfahrungsgemäß 1 ½ bis 2 Stunden.

Radionische Bewellung/Übertragung von Heilinformationen

Pro Monat: 40,00

Reiki-Einzeleinweihungen (I. bzw. II. Grad)

Pro Einweihung: 225,00

Seminare und Workshops auf Anfrage

Testen mit dem Bio-Tensor; Reiki-Einweihungen; Klangschalen-Workshops; Tibetisch-Energetische Rückenmassage; Anwenderschulung Radionik u.a.

Alle Preise in Euro


Kostenerstattung und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag nach BGB (§§ 611-630), der nicht an eine Form gebunden ist  (§145) und ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung der Vergütung verpflichtet.
Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.

Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerleistungen. Ob und in welcher Höhe Ihre Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung erstattet, ist Bestandteil Ihres Vertrages. Sollten Sie sich nicht sicher sein, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.

Für Versicherte, die eine (teilweise) Erstattung durch Ihre PKV, Zusatzversicherung oder Beihilfe beantragen, wird, soweit möglich, nach der GebüH85 (Gebührenordnung für Heilpraktiker) bzw. nach dem Hufelandverzeichnis abgerechnet. Leider ist die Gebührenordnung seit 1985 nicht mehr geändert worden, so dass einige Leistungen evt. nicht aufgeführt sind bzw. der Stand der Gebühren nicht mehr den heute üblichen Honoraren angepasst ist. Daher gilt auch hier die weiter vorn aufgeführte Preisliste als Mindestbasis.

Das abgesprochene Honorar ist in der Regel nach jeder Behandlung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig, unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch die Private Krankenversicherung und auch unabhängig davon, wann Ihre Krankenkasse die Erstattung zahlt. Ebenso ist das Honorar in voller Höhe zu entrichten, auch wenn Ihre Versicherung nur einen Teil oder gar nichts übernimmt.